Mietbedingungen
Allgemein
Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag und basiert auf einer Normalschicht von 8 Betriebsstunden. Berechnungsgrundlage der Miete ist jeder Werktag (Montag bis einschließlich Samstag). Mehrstunden werden zusätzlich mit 10.-€ Rechnung gestellt. Die Mietzeit beginnt am Tag der Bereitstellung bzw. Abholung oder Auslieferung und endet am Tag der Rückgabe. Rückgaben müssen bis 17:00 Uhr (nach Absprache) am vereinbarten Rückgabetag erfolgen, spätere Rückgaben am selben Tag werden mit zusätzlichen 50% des Miettages in Rechnung gestellt.
Freimeldung bis 16:00 Uhr. Rückwärtige Freimeldungen werden nicht anerkannt. Treib- und Schmierstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen während der Miete zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache bestimmungs- und fachgerecht zu nutzen und vor Überbeanspruchung und Beschädigungen zu schützen. Ein gültiges Mietverhältnis kommt erst zustande, wenn die vereinbarte Kaution in voller Höhe bar entgegengenommen oder ein Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto verbucht wurde.
Kaution
Vor Mietbeginn (spätestens zur Lieferung der Mietsache) ist vom Kunden eine Kaution per Banküberweisung oder zur Lieferung in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Mietgegenstand und Mietdauer.
Nach dem Ende der Mietdauer wird die Kaution verrechnet. Sollte eine Erstattung des Vermieters nötig sein, wird diese auf das Bankkonto des Kunden binnen 3 Tagen überwiesen. Eine Erstattung der ggf. verbliebenen Kaution in bar bei Abholung oder Rückgabe des Mietgegenstandes ist nicht möglich.
Versicherung & Haftung
Pro Miet-Tag ist eine Versicherungspauschale von 19€ fällig. Diese ist im Mietpreis enthalten. Sollte mit dem Vermieter eine Mietpause in einer laufenden Mietperiode vereinbart werden, wird die Versicherungspauschale für jeden Tag der Pause in Rechnung gestellt (einschl. Sonn-und Feiertage). Mit Bereitstellung ab Lager oder Lieferung der Mietsache ist die Mietsache gegen unvorhergesehene Schäden wie Brand, Explosion, Raub, Plünderung sowie Schäden an der Maschine versichert. Schäden, die mit der Maschine Dritten zugeführt werden sind nicht versichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall (einschl. Tier-Mader Biss etc.) beträgt für Maschinen bis 3t Eigengewicht
1000.-€. (Ausgenommen Maschinen der Marke Wacker Neuson, 2.500€ ) Bei Maschinen, die im Abbruch oder Entkernung eingesetzt werden, verdoppelt sich diese im Schadenfall um 100%. Abbruch- und Entkernungsarbeiten sind alle Arbeiten unter Verwendung von Hydraulik Hämmern, Scheren, Sortiergreifer sowie das Verladen von gebrochenem Material und Bauschutt.
Weiterhin fallen unter die doppelte Regelung alle Wald- und Forst Arbeiten. Mietmaschinen und das mitgelieferte Werkzeug sind so zu sichern, dass ein Diebstahl nicht möglich ist. Lose mitgeliefertes Werkzeug (weitere Löffel, und sonstige Anbaugeräte), welche nicht an die Maschine angebaut sind, sind bei Diebstahl nicht versichert. Bei Verlust haftet der Mieter in voller Höhe des Neupreises.
Bei Diebstahl einer Maschine beträgt der Selbstbehalt des Mieters 100% vom Listen-Neupreis. Der Mietgegenstand darf nicht untervermietet werde. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter bei Verlust der Maschine und für die entstandenen Schäden in voller Höhe.
Bei Selbstabholung ist der Kunde/Fahrer für die Ladungssicherung (Spanngurte, Ketten etc.) selbst verantwortlich. Die Maschinen sind bei Fahrten auf öffentlichen und privaten Straßen NICHT haftpflichtversichert. Der Mieter trägt allein das volle Risiko.
Schadensfall & Service
Schäden an den Mietgegenständen sind unverzüglich an den Vermieter zu melden. Sollte während der Mietdauer der Vermieter Serviceleistungen erbringen müssen (abgesprungene Baggerkette, eingeschlossener Maschinenschlüssel, Fehlbedienung der Maschine, usw.) wird die Anfahrt in Höhe der Transportkosten bei Lieferung, bzw. mit 85€ pauschal bei Abholung berechnet. Weiterhin werden 45€ pro Arbeitsstunde berechnet. Rechnungsreklamationen sind innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu stellen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Entgegen geltendem deutschem Recht erkenne ich mit meiner Unterschrift diesen Zusatz an.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mieter oder dessen Handlungsbevollmächtigter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er in die Bedienung und Sicherheitsvorschriften der Maschine eingewiesen wurde.
Den Mietvertrag zusammen mit den Mietbedingungen habe ich gelesen und erkenne diese mit meiner Unterschrift an. Mit Unterschrift stimmt der Mieter der Firmeninternen Verarbeitung und Speicherung seiner Personenbezogenen Daten (z.B.Name, Adresse, Telefonnummer, Bankdaten etc.) im sinne der DSGVO zu.
